Umwelt-Plakette in Frankreich
Allgemeine Informationen
In Frankreich gibt es in mehreren Städten und Départements Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen.
Manche Umweltzonen bestehen dauerhaft. Die ZCR (Zone à Circulation Restreinte) oder ZFE (Zone à
Faibles Émissions) genannten Zonen gibt es bislang im Stadtgebiet Paris sowie im Zentrum von Grenoble
und Straßburg (die letzteren betreffen nur Lkw).
Einige andere Umweltzonen gelten nur zeitweise/temporär nach Überschreiten bestimmter Luftschadstoffkonzentrationen
bei Luftverschmutzungsalarm. Sie werden ZPA (Zone de Protection de l’Air) genannt bzw. die Maßnahmen
mit "Circulation différenciée" bezeichnet.
ZPA können mittlerweile in den Metropolregionen
Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Straßburg und Toulouse sowie in
zahlreichen Départements ausgerufen werden (ZPAd, Zone de Protection
de l’Air départementale).
Außerdem haben einige Städte wie
Annecy im Département Haute-Savoie und Chambéry im Savoie eigene temporäre
Umweltzonen eingerichtet. Meist erfolgen zuerst Tempolimits, bevor Fahrverbote gelten.
Luftqualität-Übersicht (Gebiete mit Luftverschmutzungsalarm in rot) *
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Zum Befahren der Umweltzonen sind dauerhaft oder zeitweise kostenpflichtige
Umweltplaketten Crit´Air (certificat qualité de l'air) erforderlich. Fahrzeuge
ohne Plaketten dürfen nicht fahren.
Nicht alle Plakettennummern gelten in jeder Umweltzone.
Außerhalb der Umweltzonen sind in Frankreich keine Umweltplaketten vorgeschrieben
Weitere 15 französische Städte und Ballungsräume planen die Einführung von
ZFE-Umweltzonen bis Ende 2020, darunter Aix-en-Provence,
Clermont Ferrand, Grenoble, Lyon, Montpellier, Nizza, Reims, Rouen, Straßburg,
Toulon und Toulouse.
Frankreichreisende sollten sich unmittelbar vor Reiseantritt unbedingt über die
aktuell geltende Lage in der betreffenden Reiseregion informieren
und nach Möglichkeit rechtzeitig eine Crit’Air-Plakette erwerben.
Übersicht
Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG erhalten die
französischen Umweltplakette Crit´Air nur, wenn sie nach dem 31.12.1996
erstmalig zugelassen wurden (entspricht der Abgasnorm Euro 2).
Motorräder benötigen eine Erstzulassung ab dem 01.06.2000,
Wohnmobile über 3,5 t zGG ab dem 01.10.2001 für den Erwerb einer Plakette.
Die sechs verschiedenen französischen Aufkleber sind
grün bis grau, ähnlich wie die deutschen Plaketten nach Abgasklassen gestaffelt
und sind an der Windschutzscheibe bzw. am Kraftrad vorne rechts sichtbar anzubringen.
Deutsche Umweltplaketten werden in Frankreich nicht anerkannt.
Die französischen Plaketten sind fahrzeugbezogen und gelten zeitlich unbegrenzt.
Bei Luftverschmutzungsalarm und Fahrverboten wegen Smog sind Umweltplakettenbesitzer
berechtigt, kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Umweltplakette Frankreich
Plakettenfarbe und -nummer 1 |
Motorräder |
Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG (Benzin) 2 |
Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG (Diesel) 2 |
lila, 1 |
Euro 4,
Zulassung ab dem 01.01.2017; Hybrid- und Gasfahrzeuge |
Euro 5 und 6,
Zulassung ab dem 01.01.2011; Hybrid- und Gasfahrzeuge |
Hybrid- und Gasfahrzeuge |
gelb, 2 |
Euro 3,
Zulassung 01.01.2007-31.12.2016 |
Euro 4,
Zulassung 01.01.2006-31.12.2010 |
Euro 5 und 6,
Zulassung ab dem 01.01.2011 |
orange, 3 |
Euro 2,
Zulassung 01.07.2004-31.12.2006 |
Euro 2 und 3,
Zulassung 01.01.1997-31.12.2005 |
Euro 4,
Zulassung 01.01.2006-31.12.2010 |
dunkelrot, 4 |
Zulassung 01.06.2000-30.06.2004 |
- |
Euro 3,
Zulassung 01.01.2001-31.12.2005 |
grau, 5 |
- |
- |
Euro 2,
Zulassung 01.01.1997-31.12.2000
|
grün |
Elektro- und Wasserstofffahrzeuge |
Elektro- und Wasserstofffahrzeuge |
Elektro- und Wasserstofffahrzeuge |
keine Plakette |
Zulassung bis 31.05.2000 |
Euro 1 und niedriger,
Zulassung bis 31.12.1996 |
Euro 1 und niedriger,
Zulassung bis 31.12.1996 |
1 Die Einstufung der Fahrzeuge erfolgt gemäß
der maßgeblichen Schadstoffklasse, die als Euronorm in der
Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist.
Falls das nicht der Fall ist, wird das Erstzulassungsdatum herangezogen
|
2 Für Wohnmobile über 3,5 t zGG gelten
die Bestimmungen für Lkw: bei Zulassung vom 01.10.2001-30.9.2006
gibt es die graue Plakette Nr. 5, bei Zulassung vom 01.10.2006-30.09.2009
die dunkelrote Plakette Nr. 4, bei Zulassung vom 01.10.2009-31.12.2013
die orange Plakette Nr. 3 und bei Zulassung ab dem 01.01.2014
die gelbe Plakette Nr. 2 (alle Angaben für Dieselfahrzeuge)
|
Preise: Alle Kfz (nicht in Frankreich zugelassen)
4,21 € (inkl. Versand) |
Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014
Laut StVZO § 53 ist die Mitführung von Warnwesten ab 1. Juli 2014 für Fahrzeuge ab PKW Pflicht
Wie wir bisher in Österreich gesehen haben, empfehlen wir aus Sicherheitsgründen die Mitnahme einer Warnweste auch auf dem Motorrad.
Verkehrsverstöße im Ausland
Auslandsfahrten und Tipps für Biker (ADAC)
Verkehrsverstöße im Ausland (ADAC)
Institut für Zweiradsicherheit (IfZ)
Das IfZ bietet in seinem Downloadbereich alle möglichen Broschüren zum Thema Sicherheit, Gepäck, Sozius-Fahren, Kurventipps und Bremsen.
Die Broschüren sind als PDF-Download verfügbar: https://www.ifz.de/publikationen/broschuren/
aus dem "Bikersjournal"
City-Maut etc.
aus http://www.bikersjournal.de/news/allgemein/ansicht/datum/2007/12/13/zwischen-city-maut-und-rauchfreien-zonen.html
Reiselustige Biker müssen sich in den europäischen Urlaubsländern auf viele Änderungen einstellen. Lesen Sie die umfassende Rundschau für die Saison 2008
Grenzen
Zum 21. Dezember treten die Tschechische und Slowakische Republik, Ungarn und Slowenien - aber auch Estland, Lettland, Litauen, Malta sowie Polen dem Schengenraum bei. Demnach gibt es keine Grenzkontrollen mehr. In der Schweiz wird das voraussichtlich im Herbst 2008 der Fall sein. Für den Flugverkehr fallen die Grenzkontrollen in den genannten Ländern erst mit 30. März 2008 weg.
Wie Bikersjournal.de bereits berichtete, hält der Euro zum 1. Januar nun auch in Zypern und Malta die bisherige Landeswährung. Auf Zypern bleibt jedoch im international nicht anerkannten türkischen Nordteil die türkische Lira das offizielle Zahlungsmittel.
Citymaut
Zum 2. Januar führt Mailand eine Citymaut ein. Bei Fahrten von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19.30 Uhr ist innerhalb des großen Stadtmauerrings (Cerchia dei Bastoni) eine Abgabe zu entrichten. Die Einfahrts- und Parkberechtigungsscheine (Gratta e passa) können bei der Post oder in Trafiken erworben werden. Mautprellern droht eine Geldstrafe von 71 Euro. Die Citymaut gilt auch für ausländische Biker.
Fahrverbote
Die Südtiroler Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen verhängen in der Winterzeit Fahrverbote für den privaten Pkw-Verkehr, wenn die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte in der Luft überschritten werden. Aktuell gelten die Fahrverbote noch bis 31. März 2008 für die Straßen im Innenbereich der jeweiligen Stadt. Andere italienische Städte und Gemeinden rufen mitunter kurzfristig auch so genannte autofreie Sonntage aus, von denen natürlich auch Motorradfahrer betroffen sind.
Vignetten
In der Schweiz wird die Jahresvignette um 1,50 Euro billiger als 2007 und kostet für das Jahr 2008 25 Euro (Auto). Günstigere Kurzzeit-Vignetten werden aber auch 2008 nicht angeboten. Auf die Vignette zu verzichten, zahlt sich nicht aus: 65 Euro Strafe plus Vignettenpreis drohen. Die Viacard (Wertkarte für die italienische Maut) ist ab sofort unbefristet gültig, auch wenn noch ein Ablaufdatum auf den Karten steht.
In Tschechien werden die Pkw-Vignettenpreise für eine 7-Tagesvignette 220 Tschechische Kronen (statt 200), für die 1-Monatsvignette 330 CZK (statt 300) und für die Jahresvignette 1.000 CZK (statt 900) für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen betragen. Die Erhöhung beträgt somit umgerechnet zwischen 80 Cent und 3,80 Euro. Die für 2008 in Belgien geplante Vignettenpflicht auf Autobahnen wird voraussichtlich nicht eingeführt.
Die rumänische Jahres-Vignette wird teuerer. Für Pkw ohne Euro-Norm kostet sie künftig 40 statt 24 Euro. Auch die Preise für Kurzzeitvignetten, 6-Monats-, 30-Tages- und 7-Tagesvignetten, wurden erhöht.
Thema Rauchverbot
In zwei deutschen Bundesländern sind bereits Rauchverbote in Kraft, in den 14 anderen Bundesländern ist es nun ab Neujahr soweit: In Gaststätten und Restaurants muss auf den Glimmstängel verzichtet werden. In Liechtenstein tritt dies ab 1. April in Kraft (KEIN April-Scherz), in den Niederlanden wird das bestehende Rauchverbot ab August 2008 auf Restaurants, Bars und Hotels ausgeweitet.
Thema Verkehrsstrafen
Seit Oktober gelten in Italien höhere Strafen für Missachtung von Verkehrsbestimmungen. Wer um 40 bis 60 km/h zu schnell dran ist, kassiert eine Geldstrafe zwischen 370 Euro und 1.458 Euro und ist seinen Führerschein für ein bis drei Monate los. Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss mit 148 bis 594 Euro Strafe rechnen.