Informationen zu Verkehrsthemen

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im Zweifel informiert Ihr Euch bitte zusätzlich bei Eurem Automobilklub, Reiseveranstalter oder im Internet.

Streckenverbote in Tirol für "zu laute" Motorräder

Die Landesregierung Tirol hat für zu laute Motorräder Streckensperrungen erlassen ab dem Jahr 2021 jeweils vom 15. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres für folgende Strecken

Änderungen Bußgeldkatalog zum 28.04.2020

wie immer ohne Gewähr!

Geschwindigkeitsverstöße

Quelle: BVMI

Geschwindigkeitsüberschreitung
Überschreitung
um
innerortsaußerhalb
Fahr-
verbot
Punkte Fahr-
verbot
Punkte
bis 10 30€ 20€
11 - 15 50€ 40€
16 - 20 70€ 60€
21 - 25 80€1 Monat1 70€-1
26 - 30 100€1 Monat1 80€1 Monat1
31 - 40 160€1 Monat2 120€1 Monat1
...
über 70 680€3 Monate2 600€3 Monat2
weitere siehe BVMI

Parkverstöße

Parkverstöße
TatbestandBußgeld
unzulässig in 2. Reihe gehalten / geparkt55€
-"- mit Behinderung/Gefährdung110€
Parken an Engstelle35€
-"- mit Behinderung/Gefährdung55€
-"- mit Behinderung Rettungsfahrzeug100€
unzulässig auf Geh-/Radweg geparkt55€
-"- mit Behinderung/Gefährdung100€
unzulässig auf Radspur geparkt55€
-"- mit Behinderung/Gefährdung100€

Weitere Verstöße mit Fahrverboten

weitere Verstöße
TatbestandBuße Fahrverbot
Abgebogen, ohne ein anderes Fahrzeug durchfahren zu lassen,
und dabei eine Gefährdung hervorgerufen
140€1 Monat
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und die Fußgänger dadurch gefährdet 140€1 Monat
Mit einem Fahrzeug (mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t) innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren 70€
Nichtbilden einer Rettungsgasse 200€ 1 Monat
Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse 240€ 1 Monat
-"- mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung bis zu 320€ 1 Monat
Bei Fahrzeugbenutzung unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht 80€
Andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts belästigt 100€

Weitere Neuerungen:

Einige Verkehrzeichen zu Sperren, Überholverboten und ihre Bedeutung
1gilt auch für Motorräder
2ausgenommen Motorrädern
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Verbot für Fahrzeuge aller Art1.
Verbot für Fahrzeuge über 3,5t zGG.
Verbot für Fahrzeuge über 3,5t zGG2.
Verbot für Kraftwagen.
Verbot für Kraftwagen2.
Verbot für Krafträder.
Verbot für Krafträder1.
Verbot für Mofas.
Verbot für Mofas2.
Verbot für Fahrräder.
Verbot für Fahrräder2.
Verbot für Fußgänger.
Verbot für Fußgänger2.
Verbot für Kraftfahrzeuge (Kraftwagen und Krafträder)
Verbot für Kraftfahrzeuge (Kraftwagen und Krafträder)1.
Überholverbot für LKW
Überholverbot mehrspuriger KFZ für KFZ über 3,5t zGG2.
Überholverbot mehrspuriger KFZ für alle Fahrzeuge.
Überholverbot mehrspuriger KFZ und Krafträder mit Beiwagen für alle Fahrzeuge1.
Zweiräder dürfen überholt werden!
Überholverbont von Zweirädern für KFZ
Überholverbot von Zweirädern und Fahrrädern für (mehrspurige) Kraftwagen und Krafträdern mit Beiwagen2.

Umwelt-Plakette in Frankreich

Allgemeine Informationen

In Frankreich gibt es in mehreren Städten und Départements Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Manche Umweltzonen bestehen dauerhaft. Die ZCR (Zone à Circulation Restreinte) oder ZFE (Zone à Faibles Émissions) genannten Zonen gibt es bislang im Stadtgebiet Paris sowie im Zentrum von Grenoble und Straßburg (die letzteren betreffen nur Lkw).
Einige andere Umweltzonen gelten nur zeitweise/temporär nach Überschreiten bestimmter Luftschadstoffkonzentrationen bei Luftverschmutzungsalarm. Sie werden ZPA (Zone de Protection de l’Air) genannt bzw. die Maßnahmen mit "Circulation différenciée" bezeichnet.
ZPA können mittlerweile in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Straßburg und Toulouse sowie in zahlreichen Départements ausgerufen werden (ZPAd, Zone de Protection de l’Air départementale).
Außerdem haben einige Städte wie Annecy im Département Haute-Savoie und Chambéry im Savoie eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet. Meist erfolgen zuerst Tempolimits, bevor Fahrverbote gelten.

Luftqualität-Übersicht (Gebiete mit Luftverschmutzungsalarm in rot) *
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

Zum Befahren der Umweltzonen sind dauerhaft oder zeitweise kostenpflichtige Umweltplaketten Crit´Air (certificat qualité de l'air) erforderlich. Fahrzeuge ohne Plaketten dürfen nicht fahren.
Nicht alle Plakettennummern gelten in jeder Umweltzone. Außerhalb der Umweltzonen sind in Frankreich keine Umweltplaketten vorgeschrieben Weitere 15 französische Städte und Ballungsräume planen die Einführung von ZFE-Umweltzonen bis Ende 2020, darunter Aix-en-Provence, Clermont Ferrand, Grenoble, Lyon, Montpellier, Nizza, Reims, Rouen, Straßburg, Toulon und Toulouse. Frankreichreisende sollten sich unmittelbar vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltende Lage in der betreffenden Reiseregion informieren und nach Möglichkeit rechtzeitig eine Crit’Air-Plakette erwerben.

Übersicht

Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG erhalten die französischen Umweltplakette Crit´Air nur, wenn sie nach dem 31.12.1996 erstmalig zugelassen wurden (entspricht der Abgasnorm Euro 2).
Motorräder benötigen eine Erstzulassung ab dem 01.06.2000,
Wohnmobile über 3,5 t zGG ab dem 01.10.2001 für den Erwerb einer Plakette.
Die sechs verschiedenen französischen Aufkleber sind grün bis grau, ähnlich wie die deutschen Plaketten nach Abgasklassen gestaffelt und sind an der Windschutzscheibe bzw. am Kraftrad vorne rechts sichtbar anzubringen. Deutsche Umweltplaketten werden in Frankreich nicht anerkannt. Die französischen Plaketten sind fahrzeugbezogen und gelten zeitlich unbegrenzt. Bei Luftverschmutzungsalarm und Fahrverboten wegen Smog sind Umweltplakettenbesitzer berechtigt, kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

Umweltplakette Frankreich
Plakettenfarbe
und -nummer 1
Motorräder Pkw und Wohnmobile
bis 3,5 t zGG
(Benzin) 2
Pkw und Wohnmobile
bis 3,5 t zGG
(Diesel) 2
lila, 1 Euro 4,
Zulassung ab dem 01.01.2017;
Hybrid- und Gasfahrzeuge
Euro 5 und 6,
Zulassung ab dem 01.01.2011;
Hybrid- und Gasfahrzeuge
Hybrid- und Gasfahrzeuge
gelb, 2 Euro 3,
Zulassung
01.01.2007-31.12.2016
Euro 4,
Zulassung
01.01.2006-31.12.2010
Euro 5 und 6,
Zulassung
ab dem 01.01.2011
orange, 3 Euro 2,
Zulassung
01.07.2004-31.12.2006
Euro 2 und 3,
Zulassung
01.01.1997-31.12.2005
Euro 4,
Zulassung
01.01.2006-31.12.2010
dunkelrot, 4 Zulassung
01.06.2000-30.06.2004
- Euro 3,
Zulassung
01.01.2001-31.12.2005
grau, 5 - - Euro 2,
Zulassung
01.01.1997-31.12.2000
grün Elektro- und
Wasserstofffahrzeuge
Elektro- und
Wasserstofffahrzeuge
Elektro- und
Wasserstofffahrzeuge
keine Plakette Zulassung bis 31.05.2000 Euro 1 und niedriger,
Zulassung bis 31.12.1996
Euro 1 und niedriger,
Zulassung bis 31.12.1996
1 Die Einstufung der Fahrzeuge erfolgt gemäß der maßgeblichen Schadstoffklasse,
die als Euronorm in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist.
Falls das nicht der Fall ist, wird das Erstzulassungsdatum herangezogen
2 Für Wohnmobile über 3,5 t zGG gelten die Bestimmungen für Lkw:
bei Zulassung vom 01.10.2001-30.9.2006 gibt es die graue Plakette Nr. 5,
bei Zulassung vom 01.10.2006-30.09.2009 die dunkelrote Plakette Nr. 4,
bei Zulassung vom 01.10.2009-31.12.2013 die orange Plakette Nr. 3
und bei Zulassung ab dem 01.01.2014 die gelbe Plakette Nr. 2
(alle Angaben für Dieselfahrzeuge)
Preise: Alle Kfz (nicht in Frankreich zugelassen) 4,21 € (inkl. Versand)

Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014

Laut StVZO § 53 ist die Mitführung von Warnwesten ab 1. Juli 2014 für Fahrzeuge ab PKW Pflicht
Wie wir bisher in Österreich gesehen haben, empfehlen wir aus Sicherheitsgründen die Mitnahme einer Warnweste auch auf dem Motorrad.

Verkehrsverstöße im Ausland

Auslandsfahrten und Tipps für Biker (ADAC)

Verkehrsverstöße im Ausland (ADAC)

Institut für Zweiradsicherheit (IfZ)

Das IfZ bietet in seinem Downloadbereich alle möglichen Broschüren zum Thema Sicherheit, Gepäck, Sozius-Fahren, Kurventipps und Bremsen.
Die Broschüren sind als PDF-Download verfügbar: https://www.ifz.de/publikationen/broschuren/

aus dem "Bikersjournal"

City-Maut etc.

aus http://www.bikersjournal.de/news/allgemein/ansicht/datum/2007/12/13/zwischen-city-maut-und-rauchfreien-zonen.html

Reiselustige Biker müssen sich in den europäischen Urlaubsländern auf viele Änderungen einstellen. Lesen Sie die umfassende Rundschau für die Saison 2008

Grenzen

Zum 21. Dezember treten die Tschechische und Slowakische Republik, Ungarn und Slowenien - aber auch Estland, Lettland, Litauen, Malta sowie Polen dem Schengenraum bei. Demnach gibt es keine Grenzkontrollen mehr. In der Schweiz wird das voraussichtlich im Herbst 2008 der Fall sein. Für den Flugverkehr fallen die Grenzkontrollen in den genannten Ländern erst mit 30. März 2008 weg.

Wie Bikersjournal.de bereits berichtete, hält der Euro zum 1. Januar nun auch in Zypern und Malta die bisherige Landeswährung. Auf Zypern bleibt jedoch im international nicht anerkannten türkischen Nordteil die türkische Lira das offizielle Zahlungsmittel.

Citymaut

Zum 2. Januar führt Mailand eine Citymaut ein. Bei Fahrten von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19.30 Uhr ist innerhalb des großen Stadtmauerrings (Cerchia dei Bastoni) eine Abgabe zu entrichten. Die Einfahrts- und Parkberechtigungsscheine (Gratta e passa) können bei der Post oder in Trafiken erworben werden. Mautprellern droht eine Geldstrafe von 71 Euro. Die Citymaut gilt auch für ausländische Biker.

Fahrverbote

Die Südtiroler Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen verhängen in der Winterzeit Fahrverbote für den privaten Pkw-Verkehr, wenn die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte in der Luft überschritten werden. Aktuell gelten die Fahrverbote noch bis 31. März 2008 für die Straßen im Innenbereich der jeweiligen Stadt. Andere italienische Städte und Gemeinden rufen mitunter kurzfristig auch so genannte autofreie Sonntage aus, von denen natürlich auch Motorradfahrer betroffen sind.

Vignetten

In der Schweiz wird die Jahresvignette um 1,50 Euro billiger als 2007 und kostet für das Jahr 2008 25 Euro (Auto). Günstigere Kurzzeit-Vignetten werden aber auch 2008 nicht angeboten. Auf die Vignette zu verzichten, zahlt sich nicht aus: 65 Euro Strafe plus Vignettenpreis drohen. Die Viacard (Wertkarte für die italienische Maut) ist ab sofort unbefristet gültig, auch wenn noch ein Ablaufdatum auf den Karten steht.

In Tschechien werden die Pkw-Vignettenpreise für eine 7-Tagesvignette 220 Tschechische Kronen (statt 200), für die 1-Monatsvignette 330 CZK (statt 300) und für die Jahresvignette 1.000 CZK (statt 900) für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen betragen. Die Erhöhung beträgt somit umgerechnet zwischen 80 Cent und 3,80 Euro. Die für 2008 in Belgien geplante Vignettenpflicht auf Autobahnen wird voraussichtlich nicht eingeführt.

Die rumänische Jahres-Vignette wird teuerer. Für Pkw ohne Euro-Norm kostet sie künftig 40 statt 24 Euro. Auch die Preise für Kurzzeitvignetten, 6-Monats-, 30-Tages- und 7-Tagesvignetten, wurden erhöht.

Thema Rauchverbot

In zwei deutschen Bundesländern sind bereits Rauchverbote in Kraft, in den 14 anderen Bundesländern ist es nun ab Neujahr soweit: In Gaststätten und Restaurants muss auf den Glimmstängel verzichtet werden. In Liechtenstein tritt dies ab 1. April in Kraft (KEIN April-Scherz), in den Niederlanden wird das bestehende Rauchverbot ab August 2008 auf Restaurants, Bars und Hotels ausgeweitet.

Thema Verkehrsstrafen

Seit Oktober gelten in Italien höhere Strafen für Missachtung von Verkehrsbestimmungen. Wer um 40 bis 60 km/h zu schnell dran ist, kassiert eine Geldstrafe zwischen 370 Euro und 1.458 Euro und ist seinen Führerschein für ein bis drei Monate los. Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss mit 148 bis 594 Euro Strafe rechnen.