Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014

Laut StVZO § 53 ist die Mitführung von Warnwesten ab 1. Juli 2014 für Fahrzeuge ab PKW Pflicht
Wie wir bisher in Österreich gesehen haben, empfehlen wir aus Sicherheitsgründen die Mitnahme einer Warnweste auch auf dem Motorrad.

Verkehrsverstöße im Ausland

Auslandsfahrten und Tipps für Biker (ADAC)

Verkehrsverstöße im Ausland (ADAC)

Institut für Zweiradsicherheit (IfZ)

Das IfZ bietet in seinem Downloadbereich alle möglichen Broschüren zum Thema Sicherheit, Gepäck, Sozius-Fahren, Kurventipps und Bremsen.
Die Broschüren sind als PDF-Download verfügbar: https://www.ifz.de/publikationen/broschuren/

aus dem "Bikersjournal"

City-Maut etc.

aus http://www.bikersjournal.de/news/allgemein/ansicht/datum/2007/12/13/zwischen-city-maut-und-rauchfreien-zonen.html

Reiselustige Biker müssen sich in den europäischen Urlaubsländern auf viele Änderungen einstellen. Lesen Sie die umfassende Rundschau für die Saison 2008

Grenzen

Zum 21. Dezember treten die Tschechische und Slowakische Republik, Ungarn und Slowenien - aber auch Estland, Lettland, Litauen, Malta sowie Polen dem Schengenraum bei. Demnach gibt es keine Grenzkontrollen mehr. In der Schweiz wird das voraussichtlich im Herbst 2008 der Fall sein. Für den Flugverkehr fallen die Grenzkontrollen in den genannten Ländern erst mit 30. März 2008 weg.

Wie Bikersjournal.de bereits berichtete, hält der Euro zum 1. Januar nun auch in Zypern und Malta die bisherige Landeswährung. Auf Zypern bleibt jedoch im international nicht anerkannten türkischen Nordteil die türkische Lira das offizielle Zahlungsmittel.

Citymaut

Zum 2. Januar führt Mailand eine Citymaut ein. Bei Fahrten von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19.30 Uhr ist innerhalb des großen Stadtmauerrings (Cerchia dei Bastoni) eine Abgabe zu entrichten. Die Einfahrts- und Parkberechtigungsscheine (Gratta e passa) können bei der Post oder in Trafiken erworben werden. Mautprellern droht eine Geldstrafe von 71 Euro. Die Citymaut gilt auch für ausländische Biker.

Fahrverbote

Die Südtiroler Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen verhängen in der Winterzeit Fahrverbote für den privaten Pkw-Verkehr, wenn die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte in der Luft überschritten werden. Aktuell gelten die Fahrverbote noch bis 31. März 2008 für die Straßen im Innenbereich der jeweiligen Stadt. Andere italienische Städte und Gemeinden rufen mitunter kurzfristig auch so genannte autofreie Sonntage aus, von denen natürlich auch Motorradfahrer betroffen sind.

Vignetten

In der Schweiz wird die Jahresvignette um 1,50 Euro billiger als 2007 und kostet für das Jahr 2008 25 Euro (Auto). Günstigere Kurzzeit-Vignetten werden aber auch 2008 nicht angeboten. Auf die Vignette zu verzichten, zahlt sich nicht aus: 65 Euro Strafe plus Vignettenpreis drohen. Die Viacard (Wertkarte für die italienische Maut) ist ab sofort unbefristet gültig, auch wenn noch ein Ablaufdatum auf den Karten steht.

In Tschechien werden die Pkw-Vignettenpreise für eine 7-Tagesvignette 220 Tschechische Kronen (statt 200), für die 1-Monatsvignette 330 CZK (statt 300) und für die Jahresvignette 1.000 CZK (statt 900) für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen betragen. Die Erhöhung beträgt somit umgerechnet zwischen 80 Cent und 3,80 Euro. Die für 2008 in Belgien geplante Vignettenpflicht auf Autobahnen wird voraussichtlich nicht eingeführt.

Die rumänische Jahres-Vignette wird teuerer. Für Pkw ohne Euro-Norm kostet sie künftig 40 statt 24 Euro. Auch die Preise für Kurzzeitvignetten, 6-Monats-, 30-Tages- und 7-Tagesvignetten, wurden erhöht.

Thema Rauchverbot

In zwei deutschen Bundesländern sind bereits Rauchverbote in Kraft, in den 14 anderen Bundesländern ist es nun ab Neujahr soweit: In Gaststätten und Restaurants muss auf den Glimmstängel verzichtet werden. In Liechtenstein tritt dies ab 1. April in Kraft (KEIN April-Scherz), in den Niederlanden wird das bestehende Rauchverbot ab August 2008 auf Restaurants, Bars und Hotels ausgeweitet.

Thema Verkehrsstrafen

Seit Oktober gelten in Italien höhere Strafen für Missachtung von Verkehrsbestimmungen. Wer um 40 bis 60 km/h zu schnell dran ist, kassiert eine Geldstrafe zwischen 370 Euro und 1.458 Euro und ist seinen Führerschein für ein bis drei Monate los. Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss mit 148 bis 594 Euro Strafe rechnen.